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Samstag, 23. April 2016

Radwege

Diese Woche hätte ich mich beinahe auf's Glatteis begeben, aber ganz gehörig. Auf dem Heimweg bin ich durch das Saartal zwischen Saarburg und Mettlach gefahren. Auf beiden Seiten des Flusses steigen die Hänge steil an, so dass neben der Saar gerade noch Platz für die Eisenbahn und die Bundesstrasse 51 ist. Die B51 ist in diesem 20 Kilometer langen Teilstück nicht stark befahren und ohne Ortsdurchfahrten und Kreuzungen quasi DIE Zeitfahr- und Intervallstrecke in meinem Trainingsgebiet (Strava Segment).

Neben der Straße, getrennt durch einen Grünstreifen, verläuft einseitig ein ziemlich mickriger Radweg, der noch dazu durch die Lastwagen aus den Steinbrüchen an der Strecke teilweise ziemlich verdreckt ist. Der Dreck ist übrigens der Hauptgrund, den Weg nicht zu benutzen, von sonnigen Wochenenden abgesehen, ist dort nämlich auch so gut wie kein Radverkehr.

Ich also auf der Straße, schönen 40er Streifen (fast), alles picobello, kurz vor Mettlach höre ich hinter mir ein Auto, recht langsam, scheint einen Moment hinter mir zu bleiben obwohl kein Gegenverkehr das Überholen erschwert hätte. Ein Hupen, ich denke mir: "Was ist denn das für ein Idiot, Rechthaber, ist doch Platz ohne Ende!" Da taucht neben mir ein Streifenwagen auf und der Herr Wachtmeister fuchtelt wild in Richtung Radweg, der an der Stelle nicht durch einen Grünstreifen, sondern durch einen Randstein von der Fahrbahn getrennt ist. Ich habe mir jedwede Reaktion verkniffen und bin einfach weiter gefahren. Zum Glück, bei der Diskussion hätte ich den kürzeren gezogen und unter Umständen ein Bußgeld riskiert (Nicht Benutzung eines benutzungspflichtigen Radweges: 20 Euro).

Ich war nämlich der festen Überzeugung, dass die Benutzungspflicht für Radwege nur für exklusive Radwege gilt, also die, die mit Zeichen 237 ausgeschildert sind:


Irgendwo habe ich das in den vergangenen Monaten gelesen. Vielleicht aber auch nicht. Denn auch für den gemeinsamen Fuß- und Radweg wie an der B51 zwischen Mettlach und Saarburg, Zeichen 240, gilt die Benutzungspflicht.


Ich habe mal etwas gegoogelt und es ist in der Tat so, Benutzungspflicht bedeutet, dass man da fahren MUSS, deshalb auch BenutzungPFLICHT. Daraus leitet sich auch gleichzeitig ein Verbot der Fahrbahnbenutzung ab. Und das Alles so ziemlich ohne wenn und aber. Nur wenn ein benutzungspflichtiger Radweg in absolut unbenutzbarem Zustand ist, darf man auf der Straße fahren, im Zweifel ist diese absolut-unbenutzbar Schwelle aber viel höher als die, die wir Rennradfahrer uns denken.
  • Schlaglöcher? Muss man langsam fahren. 
  • Fußgänger? Langsam fahren. 
  • Intervalle auf dem Radweg fahren. Eher nicht, muss man halt woanders trainieren, wo es keinen Radweg gibt, denn auf die Straße auszuweichen ist keine Alternative. 
  • Das Rennrad wiegt keine 11 Kilo? Das bezieht sich auf das Licht (Akku versus Dynamo). 
  • Das man einen Sport ausübt (Lizenz, Rennfahrer und so..) spielt keine Rolle. 

Mann kann es drehen und wenden, ein Fahrrad ist ein Fahrrad und damit muss man diese komischen Radwege benutzen. Natürlich gibt es Ausnahmen, die für Rennradfahrer aber selten relevant sind. Ich rede hier auch nur von Radwegen ausserhalb von Städten die parallel zu den Straßen verlaufen. 

Ah, die Ausnahmegenehmigung! Das gab es vielleicht mal vor 30 Jahren, ich kann mich daran erinnern als Schüler Fahrer mal so eine Kopie dabei gehabt zu haben, aber heute ist es aussichtslos so etwas zu bekommen. Hier ein guter Artikel dazu.

Wenn man den Wikipedia Artikel dazu liest, bekommt man echt graue Haare (als ob ich nicht schon genug hätte). Was für ein Regelwerk, sich daran immer zu halten ist als Rennradfahrer der den  öffentlichen Verkehrsraum nutzt unmöglich.

Die einzige wirkliche und auch unter anderen Gesichtspunkten beste Möglichkeit der Radwege Benutzungspflicht zu entgehen ist der geschlossene Verband! Ab 16 Fahrern darf man auf die Straße und dort auch noch zu zweit nebeneinander und der letzte darf bei Rot über die Ampel fahren. 

Fazit: In Zukunft vielleicht noch etwas defensiver sein, wenn die Besserwisser und Rechthaber in ihren stinkenden Blechkisten mich auf den Radweg schicken wollen.

Links:
Radsportbezirk Mittelfranken - Ausnahmegenehmigung
Wikipedia: Radverkehrsanlage, sehr umfangreich, auch International
Rad-Net: Eine Sammlung Radsport relevanter Gesetze und Regelungen