Neben der Straße, getrennt durch einen Grünstreifen, verläuft einseitig ein ziemlich mickriger Radweg, der noch dazu durch die Lastwagen aus den Steinbrüchen an der Strecke teilweise ziemlich verdreckt ist. Der Dreck ist übrigens der Hauptgrund, den Weg nicht zu benutzen, von sonnigen Wochenenden abgesehen, ist dort nämlich auch so gut wie kein Radverkehr.
Ich also auf der Straße, schönen 40er Streifen (fast), alles picobello, kurz vor Mettlach höre ich hinter mir ein Auto, recht langsam, scheint einen Moment hinter mir zu bleiben obwohl kein Gegenverkehr das Überholen erschwert hätte. Ein Hupen, ich denke mir: "Was ist denn das für ein Idiot, Rechthaber, ist doch Platz ohne Ende!" Da taucht neben mir ein Streifenwagen auf und der Herr Wachtmeister fuchtelt wild in Richtung Radweg, der an der Stelle nicht durch einen Grünstreifen, sondern durch einen Randstein von der Fahrbahn getrennt ist. Ich habe mir jedwede Reaktion verkniffen und bin einfach weiter gefahren. Zum Glück, bei der Diskussion hätte ich den kürzeren gezogen und unter Umständen ein Bußgeld riskiert (Nicht Benutzung eines benutzungspflichtigen Radweges: 20 Euro).
Ich war nämlich der festen Überzeugung, dass die Benutzungspflicht für Radwege nur für exklusive Radwege gilt, also die, die mit Zeichen 237 ausgeschildert sind:
Irgendwo habe ich das in den vergangenen Monaten gelesen. Vielleicht aber auch nicht. Denn auch für den gemeinsamen Fuß- und Radweg wie an der B51 zwischen Mettlach und Saarburg, Zeichen 240, gilt die Benutzungspflicht.
Ich habe mal etwas gegoogelt und es ist in der Tat so, Benutzungspflicht bedeutet, dass man da fahren MUSS, deshalb auch BenutzungPFLICHT. Daraus leitet sich auch gleichzeitig ein Verbot der Fahrbahnbenutzung ab. Und das Alles so ziemlich ohne wenn und aber. Nur wenn ein benutzungspflichtiger Radweg in absolut unbenutzbarem Zustand ist, darf man auf der Straße fahren, im Zweifel ist diese absolut-unbenutzbar Schwelle aber viel höher als die, die wir Rennradfahrer uns denken.
- Schlaglöcher? Muss man langsam fahren.
- Fußgänger? Langsam fahren.
- Intervalle auf dem Radweg fahren. Eher nicht, muss man halt woanders trainieren, wo es keinen Radweg gibt, denn auf die Straße auszuweichen ist keine Alternative.
- Das Rennrad wiegt keine 11 Kilo? Das bezieht sich auf das Licht (Akku versus Dynamo).
- Das man einen Sport ausübt (Lizenz, Rennfahrer und so..) spielt keine Rolle.
Mann kann es drehen und wenden, ein Fahrrad ist ein Fahrrad und damit muss man diese komischen Radwege benutzen. Natürlich gibt es Ausnahmen, die für Rennradfahrer aber selten relevant sind. Ich rede hier auch nur von Radwegen ausserhalb von Städten die parallel zu den Straßen verlaufen.
Ah, die Ausnahmegenehmigung! Das gab es vielleicht mal vor 30 Jahren, ich kann mich daran erinnern als Schüler Fahrer mal so eine Kopie dabei gehabt zu haben, aber heute ist es aussichtslos so etwas zu bekommen. Hier ein guter Artikel dazu.
Wenn man den Wikipedia Artikel dazu liest, bekommt man echt graue Haare (als ob ich nicht schon genug hätte). Was für ein Regelwerk, sich daran immer zu halten ist als Rennradfahrer der den öffentlichen Verkehrsraum nutzt unmöglich.
Die einzige wirkliche und auch unter anderen Gesichtspunkten beste Möglichkeit der Radwege Benutzungspflicht zu entgehen ist der geschlossene Verband! Ab 16 Fahrern darf man auf die Straße und dort auch noch zu zweit nebeneinander und der letzte darf bei Rot über die Ampel fahren.
Fazit: In Zukunft vielleicht noch etwas defensiver sein, wenn die Besserwisser und Rechthaber in ihren stinkenden Blechkisten mich auf den Radweg schicken wollen.
Links:
Radsportbezirk Mittelfranken - Ausnahmegenehmigung
Wikipedia: Radverkehrsanlage, sehr umfangreich, auch International
Rad-Net: Eine Sammlung Radsport relevanter Gesetze und Regelungen
Ich habe auch schon öfters die Erfahrung gemacht dass auf diesem Streckenabschnitt gehupt und dicht überholt wird um die Radfahrer auf diesen Radweg zu zwingen. Dieser Radweg ist aber auch rechtswidrig da er teilweise über 5 Meter neben der Fahrbahn liegt und daher nicht mehr als strassenbegleitend ausgeschildert werden darf. Desweitern dürfen Radwege nur dann ausgeschildert werden wenn das befahren aussergewöhnliche Gefährdung der Radfahrer darstellt. Daher sind fast alle Radwege rechtswidrig.
AntwortenLöschenAn der Stelle, also zwischen Saarhölzbach und Mettlach ist der Radweg ja unmittelbar an der Straße und auf einer Bundesstraße würde ich schon von einer Gefährdung für Radfahrer sprechen, vielleicht nicht so sehr für Rennradfahrer, die den Verkehr gewöhnt sind aber für alle anderen auf jeden Fall. Insofern ist der Radweg dort schon ok. Die StVO unterscheidet nun mal nicht nach Können der Radfahrer.
LöschenBist Du auf den Fahrradweg gewechselt oder einfach ohne Reaktion weiter gefahren? Das erschließt sich mir nicht.
AntwortenLöschenNee, ich bin auf der Straße geblieben.
LöschenUnd sie haben Dich nicht angehalten?
AntwortenLöschenNein, er hat es beim Fuchteln belassen.
LöschenHi Boris,
AntwortenLöschenich habe eine ähnliche Situation mal in Mönchengladbach erlebt. Da ist es aber dann nicht beim fuchteln geblieben, sondern ich würde vom Rad geschubst aus dem Bulli heraus. Blöderweise war der benutzungspflichtige Radweg dann aber auf den folgenden hundert Metern dermaßen zugeparkt, dass man mir den unzumutbaren Abstand abnahm.
Ich fahre mittlerweile da auf Radwegen, wo sie gut gepflegt und noch nicht in Gefahr bringen. In hektischen Verkehrssituationen und mit vielen Seitenstraßen fahre ich auf der Straße, weil ich mich dort sicherer und vor allem besser gesehen fühle. Auf dem Radweg fahrend wird mir zu 90% die Vorfahrt genommen und unnötig oft ein unzumutbares Bremsmanöver abverlangt. Da neue ich dann die 20€ in Kauf, wobei ich dagegen auch erst einmal rechtlich vorgehen würde,denn die Gesamtsituation für Fahrradfahrer in Deutschland ist eigentlich unzumutbar.
Viele Grüße
Daniel
Hallo Daniel,
Löschendu wurdest von der Polizei geschubst????
... Ich wohne ja auf dem Land. Radwege in Städten die zugestellt und zugeparkt sind, sind sicher etwas ganz anderes als die Situation entlang der Bundesstrasse, auf die ich mich in dem Post bezogen habe. Die paar Meter Radwege die es in Merzig gibt, sind unter meiner Wahrnehmungsschwelle und selbst der verbissenste Autofahrer wird nicht monieren, dass Radfahrer die Strasse benutzen. Insofern habe ich leicht reden. Was mir allerdings so nicht bewusst war und erst bei der Recherche zu dem Post nochmal deutlich wurde, ist wie strikt die StVO bei den Radwegen ist und welch schlechten Ausgangspunkt man hat, wenn man über die Benutzung von Radwegen im Rahmen der StVO diskutiert.
Beste Grüsse
Boris
Uli hat da Recht mit dem rechtswiedrig.
AntwortenLöschenRadwege duerfen nur dort ausgeschildert werden wo eine erhebliche Gefaehrdung der Radfahrer vorliegt. Dazu muss
1) Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
2) Hohes Verkehrsaufkommen
3) Unuebersichtliche Strassenfuehrung
vorliegen.
Mindestens Punkt 3) ist hier nicht gegegen und nur das Argument dann muessen Autofahrer bremsen und haben keine freie Fahrt, zaehlt nicht.
Um diesen Zustand abzustellen, muesste man, wie in vielen Fahrradblogs dargestellt, als Privatperson mehrere Jahre gegen die zustaendige Behoerde prozessieren.
Und wer hat dazu schon Lust, dann geh ich lieber eine Runde extra fahren und lass mich anpoebeln :-)
Die Stadt Saarbruecken ist wohl vor ein paar Jahren durch ein Urteil gezwungen worden alle ihre Radwege auf die obigen Kriterien hin zu ueberpruefen. Und haben dann recht trotzig reagiert. Nach dem Motto, dann muessen eben alle Radfahrer auf die Strasse, werden schon sehen was sie davon haben.
Dazu mal hier diesen Blog lesen: http://fahrrad.ruf-vita.de/doku.php?id=meerwiesertalweg:start
Und noch eine Interessante Zahl, leider habe ich dazu keine Quelle.
Ort: Hauptstrasse in Muenchen
2 Autospuren in jede Richtung + Parkstreifen
1 Radweg in Mindestbreite pro Richtung
Also Platzverhaeltnis Auto/Fahrrrad mindestens 6:1
Trotzdem werden pro Stunde erheblich mehr Radfahrer gezaehlt als Autofahrer.
Gruss,
Uwe
Hi, beschriebener Radweg und die Straße sind mir aus meiner Jugend wohlbekannt. Ich finde es übrigens zwischen Serrig und Saarhölzbach zum Teil echt gefährlich, da der Radweg praktisch nicht von der Straße getrennt ist und es eine klassische Raserstrecke ist, auf der ja schon jede Menge Autounfälle passiert sind.
AntwortenLöschenIch lebe seit zwei Jahren in Dänemark und davor war ich in Düsseldorf. Was in Deutschland als Radweg deklariert wird, ist meist schlichtweg ein Witz. In Düsseldorf beschränkte sich das oft auf gefühlte 40cm, die auf dem Bürgersteig rot markiert sind - und dann die Bordsteine hoch und runter. Da fährt selbst mit dem Stadtrad nur eine Oma gerne. Autofahrer, die meinen sie könnten einen mit aggressivem Hupen von der Straße entfernen, gibt's dafür umso mehr. Obwohl ich nur 5 flache Kilometer von der Arbeit entfernt gewohnt habe, bin ich praktisch nie mit dem Rad gefahren, da ich mir den Stress nicht antun wollte.
Hier in Dänemark ist es im Vergleich ein Traum. Zwar sind die Autofahrer in ihrer Ungeduld näher an den deutschen als an entspannten italienischen Autofahrern, aber dafür hat man ein Radwegenetz, das seinesgleichen sucht und auch als Rennradfahrer gut zu nutzen ist. Man fährt immer auf der rechten Straßenseite, wo ca. 3m als Radweg deklariert sind, die zum Fußgängerweg mit Bordstein und zur Straßenseite hin mit Bordstein oder Bepflanzung abgetrennt sind. Parken auf dem Radweg ist damit praktisch ausgeschlossen und i.d.R. parken Autos zwischen Radweg und Straße. Außerorts sind die Radwege dann nur auf einer Seite der Straße, also in beide Richtungen zu benutzen und in 2m Abstand zur Straße.
Deutschland ist in punkto Radfahrer-Freundlichkeit echt ein Entwicklungsland!
Gruß
Benedikt
Und das alles bei Tageslicht... Radwegbenutzungspflicht und Fahrten bei Dunkelheit? Sport und Training ist eine Sache... Aber die Pendler, die vor Tagesbeginn unterwegs sein müssen - was bei schlechten Radwegen?
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