Mittwoch, 30. Mai 2018

Idiotische Verkehrsplanung

Hier auf dem Land findet man Radschutzstreifen in der Regel auf den viel zu breit angelegten Hauptstrassen der Dörfer. Das Ziel wird dabei immer gewesen sein, die Straßen optisch etwas enger erscheinen zu lassen um die Autofahrer zum Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung zu bewegen. Radfahrer dürften in den Überlegungen hingegen keine Rolle gespielt haben. Über den Sinn und Unsinn der Schutzstreifen will ich gar nicht erst schreiben, ich halte das nämlich für ausgemachten Quatsch.

Ein Blick in die StVO verrät allerdings, dass man auf diesen Streifen als Fahrzeugführer nicht parken darf. Das ist ja zumindest etwas. (Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen, Abschnitt 8, Nummer 22, Markierungen). 

In Rappweiler, einem kleinen Ort im nördlichen Saarland zwischen Losheim am See und Weiskirchen, fand man es offensichtlich eine gute Idee den Schutzstreifen mit massiven Verkehrsinseln zu unterbrechen. Radfahrer werden hier in einen Engpass mit Autos hineingezwungen, die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes provoziert und die sowieso fragwürdige Schutzwirkung des Radstreifens wird komplett ab absurdum geführt. Anschließend geht der Streifen weiter. 

Deutlicher kann man nicht ausdrücken, dass einem die Radfahrer total egal sind und am Ar... vorbeigehen. Ein ganz lautes Buh an den, der sich das ausgedacht hat!


1 Kommentar:

  1. das ist so was typisches wie die Verkehrsplaner bauen die keine Ahnung vom Radfahren haben.
    Verkehrsschilder müssen am rechten Fahrbahnrand stehen wie dieses Schild was die Vorfahrt regelt. Schilder dürfen zusätzlich noch links angebracht werden. Feste Hindernisse sind nach einer EU Regelung auf Strassen und zulässig. Diese Regelung führte zu dem sogenannten Kreiselerlass (Hindernisse auf Kreisverkehren)
    https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mvi/anlage_ergaenzende_hinweise.pdf
    Interessant bei diese Konstruktion ist auch die Frage ob ein Fahrradfahrer sich an das Schild halten muss das die Vorfahrt an der Engstelle regelt da ein Fahrrad ein schmales Einspuriges Fahrzeug ist. Vielleicht sollte man mal die Verkehrsbehörde in Weiskirchen anschreiben. Viele Grüße von Uli

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